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Rauchverbot gekippt

30.07.08 (Aktuelles - Nachrichten)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Nichtraucherschutz- Gesetze von Baden-Würtemberg und Berlin als verfassungswidrig erklärt. Das wird eine Signalwirkung auf alle anderen Bundesländer haben.

Zwei Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen und ein Disco-Betreiber aus Heilbronn hatten Umsatzeinbußen zu verbuchen und darum geklagt.

Allerdings bleibt das Rauchverbot bis zum Erlass in Kraft. Aber mit sofortiger Wirkung darf in Trinkkneipenin in Baden-Würtemberg und Berlin, die weniger als 75 Quadratmeter und nur einen Raum zur Verfügung haben, wieder geraucht werden.

Die Nichtraucherschutzgesetze galten bisher in allen Bundesländern. Die Zigarette war im Höchstfall in einem abgetrennten Raum gestattet.

Die Erfolgsaussichten für Klagen in anderen Bundesländern werden mit Sicherheit vom Urteil der Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe beeinflusst.

Nach den Nichtraucherschutzgesetzen, die zuletzt Anfang Juli 2008 in Thüringen in Kraft traten, wurden öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude zur rauchfreien Zone. Schulen, Behörden, Sportstätten, Gaststätten, Kulturstätten, Flughäfen und Krankenhäuser gehören dazu.

Quelle: www.gmx.de

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