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Mit dem Zwillingsbruder fremdgehen, fast kein Problem

05.12.08 (Aktuelles - Nachrichten)

Zwillinge haben es manchmal nicht leicht. Zwillingsbrüder können sogar ein Problem mehr haben als ihre weiblichen Artgenossen.

Das hat jetzt eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Hamm bestätigt.

Eine Ehefrau aus Nordrhein-Westfalen war mit dem Zwillingsbruder ihres Ehemannes fremdgegangen und bekam ein Kind. Der DNA-Test konnte keinen Aufschluss über die tatsächliche Vaterschaft geben. Nun muss der Ehemann aus dem Raum Soest die Vaterschaft übernehmen, so das Oberlandesgericht in zweiter Instanz.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind vom Zwillingsbruder stammt, betrage genau 50 Prozent, so die medizinischen Gutachter. Es gibt keine Möglichkeit eine konkretere Aussage zu treffen.

Die betroffene Ehefrau hatte in der Empfängniszeit sowohl mit ihrem Ehemann Sex gehabt als auch mit dem Bruder. Mit dem Bruder sogar häufiger.

Das Gericht sah diese Tatsache aber nicht als erheblich an und somit muss der Ehemann die Vaterschaft übernehmen, weil er zu dieser Zeit mit der Mutter des inzwischen zehnjährigen Kindes verheiratet war.

Quelle:n-tv.de

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